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Wir freuen uns über jeden Euro Spende und danken jetzt schon für Ihre Großzügigkeit!
"Förderverein des Evangelischen Kreuzgymnasiums e.V."
Konto: 16 26 31 00 16
IBAN: DE13 3506 0190 1626 3100 16
BLZ: 350 601 90
BIC: GENODED1DKD
Bank: KD Bank - LKG Sachsen eG
Herzlichen Dank schon an dieser Stelle allen, die sich dem Evangelischen Kreuzgymnasium verbunden fühlen!
Spendenbescheinigung / Spendenquittung
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten:
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro:
Zuwendungen bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderverein des Evangelischen Kreuzgymnasiums e.V. erhalten Sie hier zum Download.
Unser Spenderservice: Automatische Spendenbescheinigung über 300 Euro:
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Der Förderverein des Evangelischen Kreuzgymnasiums e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme über 300 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben.